§ 13 StVO (Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit)
 

Tatbestands-
nummer
Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot
113100
bis
113104
Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr. Tabelle Tabelle Tabelle
113120
bis
113124

Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige oder im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit.

Tabelle Tabelle Tabelle
113140
bis
113144

Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.

Tabelle Tabelle Tabelle
113160
bis
113164

Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer.

Tabelle Tabelle Tabelle
113180
bis
113184

Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.

Tabelle Tabelle Tabelle
113200
bis
113204

Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben.

Tabelle Tabelle Tabelle
113220
bis
113224

Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer.

Tabelle Tabelle Tabelle
113240
bis
113244

Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone(Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.

Tabelle Tabelle Tabelle
113260
bis
113264

Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone(Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben.

Tabelle Tabelle Tabelle
113280
bis
113284

Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die zulässige Höchstparkdauer.

Tabelle Tabelle Tabelle
113300
bis
113304

Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.

Tabelle Tabelle Tabelle
113320
bis
113324

Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben.

Tabelle Tabelle Tabelle



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