§ 13 StVO (Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit)
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Tatbestands- nummer |
Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
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113100 bis 113104 |
Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr. | Tabelle | Tabelle | Tabelle |
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113120 bis 113124 |
Sie
überschritten an einer Parkuhr die zulässige oder im Bereich eines
Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit. |
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113140 bis 113144 |
Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. |
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113160 bis 113164 |
Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer. |
Tabelle | Tabelle | Tabelle |
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113180 bis 113184 |
Sie
parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines
nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe
(Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug
angebracht zu haben. |
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113200 bis 113204 |
Sie
parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines
nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild
291) richtig eingestellt zu haben. |
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113220 bis 113224 |
Sie
überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine
Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer. |
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113240 bis 113244 |
Sie
parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone(Zeichen
290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe
(Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug
angebracht zu haben. |
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113260 bis 113264 |
Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone(Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. |
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113280 bis 113284 |
Sie
überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die
zulässige Höchstparkdauer. |
Tabelle | Tabelle | Tabelle |
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113300 bis 113304 |
Sie
parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene
Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut
lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. |
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113320 bis 113324 |
Sie
parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene
Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. |
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