Tatbestands-
nummer |
Tatbestand
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Strafe (€)
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Punkte
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Fahrverbot
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112000
bis
112612 |
Sie hielten/parkten ...
- an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle.
- im Bereich einer scharfen Kurve
- auf einem Fußgängerüberweg.
- in einem Abstand von weniger als 5 Metern von einem Fußgängerüberweg
- im Haltverbot (Zeichen 283).
- links von einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295).
- auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichneten Fahrbahnteil).
- innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Haltverbot.
- näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen, einem
Andreaskreuz (Zeichen 201), einem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren)
oder einem Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) und verdeckten
dieses.
-
verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes.
-
verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite.
-
verbotswidrig auf einem Gehweg.
-
nicht am rechten Fahrbahnrand.
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Tabelle |
Tabelle |
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112000
bis
112612 |
Sie parkten ...
- unzulässig im eingeschränkten Haltverbot.
- auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen 314 bzw. 315
mit Zusatzschild für Bewohner mit besonderen Parkausweis). Ein
Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 oder 290 mit
Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis frei". Ein besonderer
Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
- auf dem Gehweg (Zeichen 315), obwohl dies durch Zusatzschild für Sie verboten war.
- auf einem Gehweg, der durch Parkflächenmarkierung bzw. durch
Zeichen 315 für Fahrzeuge bis zu 2,8 t zum Gehwegparken
freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässiges
Gesamtgewicht hat.
- auf einem Gehweg entgegen der durch Zeichen 315 vorgeschriebenen Aufstellungsart.
- auf einem Gehweg, auf dem das Parken durch
Zeichen 315 zugelassen
war, über die auf dem Zusatzschild angegebene Zeit hinaus.
- beim zulässigen Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg.
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Tabelle |
Tabelle |
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112000
bis
112612
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Sie parkten ...
- auf einem Parkplatz (Zeichen 314), obwohl dies durch Zusatzzeichen für Sie verboten war.
- weniger als 5 Meter vor der Kreuzung oder Einmündung.
- weniger als 5 Meter hinter der Kreuzung oder Einmündung.
- verbotswidrig und verhinderten dadurch die Benutzung
gekennzeichneter Parkflächen.
- im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt.
- auf einer schmalen Fahrbahn gegenüber einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt.
- in einem Abstand von weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild (Zeichen 224)
- auf einem Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist, verbotswidrig über einem Schachtdeckel oder sonstigen Verschluss.
- außerhalb geschlossener Ortschaft auf einer Vorfahrtsstraße (Zeichen 306).
- obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der
Fahrstreifenbegrenzung
(Zeichen 295 oder 296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb.
- innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot.
- vor einer Bordsteinabsenkung.
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Tabelle |
Tabelle |
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112000
bis
112612
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Sie hielten/parkten ...
- verbotswidrig im
Bereich einer Feuerwehrauffahrtszone, einer Feuerwehrzufahrt oder eines
Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen).
- vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt.
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Tabelle |
Tabelle |
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112000
bis
112612 |
Sie hielten/parkten ...
-
unzulässig in zweiter Reihe.
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Tabelle |
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Tabelle |
112000
bis
112612 |
Sie hielten/parkten ...
- im Fahrraum von Schienenfahrzeugen.
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Tabelle |
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112386
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Sie
parkten auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung bzw. Blinde (Zeichen 314
bzw. 315 und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersymbol). Ein besonderer
Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. |
35 |
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112396
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Sie
parkten Ihr Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 7,5 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl
die für diese Zeit verboten war. |
30 |
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112397
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Sie parkten Ihren Kraftfahrzeuganhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 2 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl die für
diese Zeit verboten war. |
30 |
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112398
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Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen. |
20 |
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112067
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Sie parkten in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung |
15 |
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112446
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Sie missachteten den Vorrang eines anderen Fahrzeugführers beim Einfahren in eine freie Parklücke. |
10 |
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112456
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Sie hielten oder parkten nicht
Platz sparend. |
10 |
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