§ 12 StVO (Halten und Parken)
 

Tatbestands-
nummer
Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot

112000
bis
112612
Sie hielten/parkten ...
  • an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle.
  • im Bereich einer scharfen Kurve
  • auf einem Fußgängerüberweg.
  • in einem Abstand von weniger als 5 Metern von einem Fußgängerüberweg
  • im Haltverbot (Zeichen 283).
  • links von einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295).
  • auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichneten Fahrbahnteil).
  • innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Haltverbot.
  • näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen, einem Andreaskreuz (Zeichen 201), einem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) oder einem Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) und verdeckten dieses.
  • verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes.
  • verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite.
  • verbotswidrig auf einem Gehweg.
  • nicht am rechten Fahrbahnrand.
Tabelle Tabelle Tabelle

112000
bis
112612
Sie parkten ...
  • unzulässig im eingeschränkten Haltverbot.
  • auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen 314 bzw. 315 mit Zusatzschild für Bewohner mit besonderen Parkausweis). Ein Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 oder 290 mit Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis frei". Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
  • auf dem Gehweg (Zeichen 315), obwohl dies durch Zusatzschild für Sie verboten war.
  • auf einem Gehweg, der durch Parkflächenmarkierung bzw. durch Zeichen 315 für Fahrzeuge bis zu 2,8 t zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht hat.
  • auf einem Gehweg entgegen der durch Zeichen 315 vorgeschriebenen Aufstellungsart.
  • auf einem Gehweg, auf dem das Parken durch Zeichen 315 zugelassen war, über die auf dem Zusatzschild angegebene Zeit hinaus.
  • beim zulässigen Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg.
Tabelle Tabelle Tabelle
112000
bis
112612
Sie parkten ...
  • auf einem Parkplatz (Zeichen 314), obwohl dies durch Zusatzzeichen für Sie verboten war.
  • weniger als 5 Meter vor der Kreuzung oder Einmündung.
  • weniger als 5 Meter hinter der Kreuzung oder Einmündung.
  • verbotswidrig und verhinderten dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen.
  • im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt.
  • auf einer schmalen Fahrbahn gegenüber einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt.
  • in einem Abstand von weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild (Zeichen 224)
  • auf einem Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist, verbotswidrig über einem Schachtdeckel oder sonstigen Verschluss.
  • außerhalb geschlossener Ortschaft auf einer Vorfahrtsstraße (Zeichen 306).
  • obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 oder 296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb.
  • innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot.
  • vor einer Bordsteinabsenkung.
Tabelle Tabelle Tabelle
112000
bis
112612
Sie hielten/parkten ...
  • verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehrauffahrtszone, einer Feuerwehrzufahrt oder eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen).
  • vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt.
Tabelle Tabelle Tabelle
112000
bis
112612
Sie hielten/parkten ...
  • unzulässig in zweiter Reihe.
Tabelle Tabelle Tabelle
112000
bis
112612
Sie hielten/parkten ...
  • im Fahrraum von Schienenfahrzeugen.
Tabelle Tabelle Tabelle
112386
Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung bzw. Blinde (Zeichen 314 bzw. 315 und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersymbol). Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. 35

112396
Sie parkten Ihr Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl die für diese Zeit verboten war. 30

112397
Sie parkten Ihren Kraftfahrzeuganhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl die für diese Zeit verboten war. 30

112398
Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen. 20

112067
Sie parkten in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung 15

112446
Sie missachteten den Vorrang eines anderen Fahrzeugführers beim Einfahren in eine freie Parklücke. 10

112456
Sie hielten oder parkten nicht Platz sparend. 10



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