§ 10 IntKfzV (Mitführen von Papieren)



Tatbestands-
nummer
Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot
610100

Sie führten für das ausländische Fahrzeug keinen Zulassungsschein, Führerschein oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins oder Führerscheins mit oder händigten diese Papiere auf Verlangen nicht aus.

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