§ 10 FeV (Mindestalter der Kraftfahrzeugführer)
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
Sie führten ein fahrerlaubnisfreies Kraftfahrzeug, obwohl sie das 15. Lebensjahr nicht vollendet hatten. |
10,- | ||
| Sie nahmen vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Kind unter 7 Jahren auf einem Mofa mit. | 10,- |